Für Menschen mit einer eingeschränkten Mobilität bis hin zu einer Behinderung gestaltet sich dieses Vorhaben wesentlich hindernisreicher.
Mit unserem Fahrdienst möchten wir Menschen, mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung, die Teilnahme am gesellschaftlichem Leben erleichtern und leichter eine Integration erreichen.
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner wenn's um den Transport für mobilitätseingeschränkte Menschen geht.
Grundsätzlich sind Fahrdienste Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem Sozialhilfegesetz (§ 61 SGB XII) und werden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Es herrscht aber häufig Ungewissheit hinsichtlich der Kostenübernahme von Behindertenfahrdiensten.
Für die Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB XII sind in Bayern die Bezirke als überörtliche Sozialhilfeträger zuständig.
Auftragsannahme:
Montag – Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag - Sonntag
08:00 - 18:00 Uhr
Egenhausen 111
Telefon: 09844 - 95 910
Fax: 09844 - 95 911
Mobil: 0151 - 403 111 73
E--Mail: e.wellhoefer@web.de